Die Zahl der belegten Intensivbetten, die abhängig von Grippe-, Hitzewellen, etc. zumeist zwischen 20.000 und 23.000 schwankt (Datum: 28.05.2020 / belegte Betten: 20.771 | 29.06.2020 / 20.387 | 28.07.2020 / 21.439 | 27.08.2020 / 21.715 | 27.09.2020 / 21.113 | 27.10.2020 / 21.717 | 27.11.2020 / 22.300 | 27.12.2020 / 21.367 siehe RKI) hat sich im Verlauf des Jahres nicht wesentlich verändert.
Umso mehr Zeit vergeht, desto mehr Menschen werden mit den SARS-Viren in Kontakt kommen und desto mehr Menschen, egal ob krank oder gesund, werden positiv getestet werden. Ist der Test viel zu empfindlich? Dazu folgender Artikel:
Die Hälfte aller Corona-Positiven ist nicht ansteckend
Wieder bestätigt eine seriöse Quelle, was bislang als Verschwörungstheorie galt: Eine Vielzahl von Corona-Positiven soll nicht ansteckend sein – vom RKI wünsche man sich diesbezüglich „mehr Mut”. ... Die Hälfte aller Corona-Positiven ist nicht ansteckend..
Drosten-Statement zur PCR-Methode
In einem Interview aus dem Jahr 2014, in dem Charité-Virologe Christian Drosten vom Magazin „Wirtschaftswoche” zum damals grassierenden MERS-Virus befragt wurde, hatte der Chefberater der Bundesregierung in der aktuellen Coronakrise zum Thema PCR-Tests übrigens selbst gesagt: „Die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall.
siehe: www.nordkurier.de
Dass der PCR-Test überhaupt nicht dazu geeignet ist, um eine Infektion nachzuweisen, wird durch eine Anfrage an den Berliner Senat bestätigt:
Anfrage an Berliner Senat weckt Zweifel an Aussagekraft von PCR-Test
In Beantwortung einer Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus nimmt die Berliner Senatsverwaltung etwas unklar zur Wirkungsweise von PCR-Tests Stellung.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestätigt, dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen. ... Auf die Frage des Abgeordneten, ob „ein sogenannter PCR-Test in der Lage“ sei, „zwischen einem ,vermehrungsfähigen‘ und einem ,nicht-vermehrungsfähigen‘ Virus zu unterscheiden“, antwortete die Senatsverwaltung mit einem „Nein“. ...
Luthe überzeugen diese Antworten nicht. Er sagt der Berliner Zeitung: „Es wird nun dringend Zeit, wieder rational und rechtsstaatlich zu handeln. Wenn sogar der Senat einräumen muss, dass die täglich gemeldeten Testzahlen nichts über eine Infektion im Sinne des Gesetzes aussagen, fehlt auch den Verordnungen die Grundlage. ...
siehe: berliner-zeitung.de