EU muss handeln, um Völkermord in Gaza zu verhindern
Berlin heuchelt Unschuld
Den Haag: Zweitgrößter Waffenlieferant Israels weist Vorwürfe Nicaraguas zurück. Ministerpräsident Netanjahu will in Rafah einmarschieren
Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag hat die deutsche Seite am Dienstag wie erwartet den von Nicaragua erhobenen Vorwurf der Begünstigung eines »Völkermords« im Gazastreifen zurückgewiesen. Deutschland liefere Waffen nur »auf der Grundlage einer sorgfältigen Prüfung«, die »weit über die Anforderungen des Völkerrechts« hinausgehe, behauptete die Leiterin der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts, Völkerrechtsberaterin Tania von Uslar-Gleichen, in der entsprechenden Anhörung. Am Montag hatte das Juristenteam Nicaraguas ausführlich seine Argumente dargelegt und die Verhängung von Sofortmaßnahmen gefordert, insbesondere einen unmittelbaren Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel. Auch will das lateinamerikanische Land eine Wiederaufnahme deutscher Zahlungen an das UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) bewirken. ...
siehe: https://www.jungewelt.de/
Massaker in Gaza: Alle liefern Waffen, keiner will schuld sein
Neben Deutschland gerät auch London wegen Waffenlieferungen an Israel unter Druck. Darf man eine Kriegspartei unterstützen? Debatte über Moral und Völkerrecht.
Deutschland hat die schweren Vorwürfe Nicaraguas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag als "unbegründet und haltlos" zurückgewiesen. Nicaragua hatte Deutschland vorgeworfen, durch die Unterstützung Israels einen Völkermord im Gazastreifen zu begünstigen. Zahlen über Rüstungsexporte westlicher Staaten nach Israel werfen indes neue Fragen auf....
siehe: https://www.telepolis.de/
„Beihilfe zum Völkermord“ – Nicaragua klagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag an
Ein Artikel von Karin Leukefeld
Anfang März hat Nicaragua vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag den Antrag gestellt, gegen Deutschland ein Verfahren wegen der Unterstützung Israels einzuleiten. Deutschland verstoße damit gegen seine Verpflichtung aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, der Genfer Konventionen von 1949 und ihrer Zusatzprotokolle, gegen die „unüberwindbaren Grundsätze des humanitären internationalen Rechts“ und andere Normen des allgemeinen internationalen Rechts in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete, insbesondere den Gazastreifen. Am 8. und 9. April war nun die Anhörung in Den Haag....
siehe: https://www.nachdenkseiten.de/
Genozidvertreterin des Tages: Freiin von Uslar-Gleichen
Die Bundesrepublik liefert nach den USA die meisten Waffen an Israel. Im vergangenen Jahr genehmigte sie zehnmal mehr (für 326,5 Millionen Euro) als 2022 (32,3 Millionen Euro). Am Genozid in Gaza mit jetzt an die 40.000 Toten, zum größten Teil Frauen und Kinder, hat die Ampel erheblich Anteil – besagen die Tatsachen und meinen daher ziemlich viele Leute auf der Welt. Stellvertretend für sie hielt das der Rechtsvertreter Nicaraguas am Montag vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag fest. Managua verlangt deswegen ein Verbot deutscher Waffenexporte nach Israel. Botschafter Carlos José Argüello Gomez erklärte: »Deutschland wusste und weiß, dass zumindest die Gefahr eines Genozids besteht.« Das hatte der IGH am 26. Januar so gesehen. ...
siehe: https://www.jungewelt.de/
Ein angekündigter Völkermord
10. April 2024 Von: Chris Hedges in Allgemein, Geschichte, Militär, Politik
Der Völkermord in Gaza ist die letzte Stufe eines Prozesses, den Israel vor Jahrzehnten begonnen hat. Jeder, der dies nicht kommen sah, war blind für den Charakter und die ultimativen Ziele des Apartheidstaates.
In Gaza gibt es keine Überraschungen. Jeder entsetzliche Akt des israelischen Völkermords wurde im Voraus angekündigt. Und das schon seit Jahrzehnten. Die Enteignung der Palästinenser von ihrem Land ist das schlagende Herz des israelischen Siedlerkolonialprojekts. Diese Enteignung hatte dramatische historische Momente – 1948 und 1967 –, als große Teile des historischen Palästina beschlagnahmt und Hunderttausende von Palästinensern ethnisch gesäubert wurden. Die Enteignung hat auch schrittweise stattgefunden – der schleichende Landraub und die ständige ethnische Säuberung im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem. ...
siehe: https://globalbridge.ch/
Anklage wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza: Deutsche Verteidigung „wenig glaubwürdig“
Nicaragua verklagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof. Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen hat den Prozess verfolgt.
Nicaragua verklagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Der Vorwurf lautet, die Bundesregierung ermögliche wegen ihrer Waffenlieferungen an Israel einen Völkermord in Gaza. Die Bundesregierung weist den Vorwurf von sich und stellt die Legitimität des Gerichts infrage. Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Bündnis Sahra Wagenknecht) hat den Prozess als parlamentarische Beobachterin vor Ort begleitet. Im Gespräch mit der Berliner Zeitung erläutert sie die Hintergründe der Verhandlung. ...
Kann sich Deutschland mit dieser Position von den Anklagepunkten befreien?
Der Verweis auf die spezifisch deutsche Unterscheidung zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ist irreführend, da unter die Kategorie der sonstigen Rüstungsgüter durchaus auch Waffen fallen, die zur Kriegführung eingesetzt werden können. Ein weiteres zentrales Argument der deutschen Verteidigung war, dass das Vorliegen eines Völkermords noch nicht festgestellt sei und Deutschland daher nicht der Beihilfe zum Völkermord schuldig gesprochen werden könne.
Damit verkennt die Bundesregierung jedoch die völkerrechtliche Pflicht zur Verhütung von Völkermorden. Das ist umso bedeutender, als der IGH im Fall Südafrika gegen Israel Schutzanordnungen getroffen hat, um der von dem Gericht als plausibel angesehenen Gefahr eines Völkermords vorzubeugen. In diesem Zusammenhang war es bemerkenswert, dass von der deutschen Prozessvertretung der Eindruck erweckt wurde, die deutsche Staatsräson, Israel bedingungslos zu verteidigen, stünde über internationalem Recht. ...
siehe: https://www.berliner-zeitung.de/
Der Internationale Gerichtshof befasst sich mit einer Klage Südafrikas, in der Israel Völkermord vorgeworfen wird
Ein 76-jähriger britischer Jurist wird Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag gegen den von der südafrikanischen Regierung erhobenen Vorwurf verteidigen, es verübe im Gazastreifen einen Völkermord.
Der Völkerrechtler Malcolm Shaw, der lange Zeit an der University of Leicester in England lehrte und mehrere Standardwerke zum internationalen Recht verfasste, wurde von der israelischen Regierung als Rechtsbeistand berufen. Er sei »stolz, geehrt und privilegiert«, Israel in Den Haag vertreten zu dürfen, sagte er. ...
siehe: https://www.juedische-allgemeine.de/
SWR-Moderatorin Fares, der Antisemitismus-Vorwurf und das Klima der Angst
Warum die Empörung über eine Boykott-App gegen Israel? Meinungsmacher lieben ansonsten Embargos – siehe Irak, Kuba, Russland. Worum es wirklich geht. Eine Einschätzung.
Der SWR teilte am Montagabend mit, dass er die Moderatorin Helen Fares von ihren "Moderationsaufgaben entbunden" habe. Ihr wird von dem Sender vorgeworfen, auf ihren privaten Social-Media-Accounts extreme politische Positionen geäußert zu haben....
siehe: https://www.telepolis.de/
Militärische und politische Unterstützung Israels ist für Bundesregierung „Einsatz für Völkerrecht“
§6 VStGB Völkermord
Ein Völkermord ist gekennzeichnet durch die spezielle Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Daher wird er auch als „einzigartiges Verbrechen“, als "Verbrechen der Verbrechen" (engl. "crime of crimes") oder als das "schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht" bezeichnet.
Völkermord wird oftmals auch als "Genozid" bezeichnet. Der Begriff wurde 1943 von dem polnischen Anwalt Raphael Lemkin geprägt. Er setzt sich zusammen aus dem griechischen Wort "genos", was "Rasse" oder "Volk" bedeutet, und aus "cide" (aus dem lat. "caedere"), was "töten" heißt.
Für das 20. Jahrhundert werden mehrere Fälle als Genozid gewertet. Hierzu zählt der Mord an den europäischen Juden während des Zweiten Weltkriegs sowie der Völkermord in Ruanda im Jahr 1994. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag klassifizierte zudem in seinem Urteil vom 26.02.2007 das Massaker in Srebrenica (im ehemaligen Jugoslawien) im Juli 1995 als Völkermord. Weiterhin hat der Bundestag am 02.06.2016 erstmals die Massentötung von Hunderttausenden Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Völkermord eingestuft.
siehe: https://www.bka.de/
§ 6 VStGB - Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
siehe: https://www.anwalt.de/gesetze/vstgb/6